Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen ‚Die Engpasslöser‘ (nachfolgend Auftragnehmer genannt), vertreten durch die Geschäftsleitung, und dessen Auftraggebern (Kunden) Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags-, Einkaufs- und Lieferbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und ausschließlich schriftlich zugestimmt.
Soweit zwischen den Vertragspartnern auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten jeweils nur dann ergänzend, sofern im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Leistungen
Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass der Auftragnehmer nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner einig darüber, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht des Auftragnehmers auch dann nichts ändert, wenn sich der Auftragnehmer zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse, der Dienstleistungen sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
Der Auftragnehmer ist jederzeit dazu berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner einig darüber, dass der Auftragnehmer keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt der Auftragnehmer nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner bzw. Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet ist, die schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls der Auftragnehmer jedoch erkennt, dass die schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird der Auftraggeber darauf unverzüglich hingewiesen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Zudem muss dem Auftragnehmer ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.
§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung, der zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind, oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist. Weiterhin behält sich der Auftragnehmer vor, die Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach vollen Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und mit allen Projektbeteiligten, auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer rechtzeitig und schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern, im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern, sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies dem Auftragnehmer ebenfalls rechtzeitig und schriftlich mitteilen.
§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen vom Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken, stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher vom Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke, ist dem Auftraggeber nur für beziehungsweise in seinem eigenen Unternehmen oder seinen persönlichen Belangen, zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Auftragnehmers unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Vergütung
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart. Übliche Vergütungs- und Aufwendungsansprüche sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Neben dem Honoraranspruch gemäß § 8 Abs. 1, steht dem Auftragnehmer noch ein Anspruch auf Ersatz, aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich und in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet.
Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
Mit Zahlung der Rechnungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte, gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Einwendungen gegen Rechnungen des Auftragnehmers sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält der Auftragnehmer einer dem Umfang bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit, entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat der Auftragnehmer zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist, Anspruch auf 90% der für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von dieser Verpflichtung ausdrücklich entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, dass der Auftragnehmer nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung, der Pflicht zur Information und Mitwirkung nachkommen kann.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
§ 10 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Sie ist im Falle von Fahrlässigkeit in der Höhe nach auf jeweils 250.000,00 € je Schadensfall begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Bei Letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Produktionsausfälle und entgangenen Gewinn beim Auftraggeber.
Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn dem Auftraggeber Vorsatz zur Last fällt.
§ 12 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Beendigung des Auftrags
Der an den Auftragnehmer erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit oder ergibt sich diese aus anderen Vereinbarungen, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Erklärung des Auftragnehmers schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist. Der Auftraggeber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.